Das Handwerk bietet drei Ausbildungsberufe, die nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannt sind:
Änderungsschneider/-in (Dauer der Ausbildung: 2 Jahre)
Maßschneider/-in (Dauer der Ausbildung: 3 Jahre)
Alle Berufsausbildungen enden mit einer Abschlussprüfung der Handwerkskammer.
Die 2-jährige Ausbildung „Änderungsschneider/-in“ kann als Stufenausbildung fortgesetzt werden. Dazu muss man ein weiteres Ausbildungsjahr als „Maßschneider/-in“ absolvieren und anschließend eine Gesellenprüfung ablegen.
Sie haben noch mehr Fragen zu den Inhalten und dem Ablauf der Ausbildungen? Oder brauchen Sie Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb?
Dann wenden Sie sich an: